SCHÜLER - und JUGENDFÖRDERUNG durch den LANDESVERBAND - Siehe auch JUGENDFÖRDERUNG
13.01.2024
Seit 2013 wird die Jugendarbeit der Vereine vom Landesverband direkt gefördert, mit dem Ziel, dass jeder aktive Verein in den Genuss einer Unterstützung kommt. Auch für 2023 gibt es nun wieder diese Schüler- und Jugendförderung.

WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?

  • Basisförderung

Wir brauchen eine große Basis an Schachspielern um auch entsprechend Talente zu entdecken. Deshalb gewährt der Landesverband dem Verein pro gemeldetem Spieler ( Stichtag: 01.01.2023) in den Klassen U8-U18 drei Euro im Jahr.
Die Förderung in diesem Punkt betrifft nur Jugendliche mit Stammspielerberechtigung für den beantragenden Verein und Jugendspieler mit Gastspielerberechtigung, welche eine Stammspielerberechtigung in einem anderen Bundesland haben.

  • Wettkampfförderung - Einsatz in der TMM

Da die Einbindung in den Verein und der Einsatz in den Mannschaften sowohl eine soziale Komponente hat (Bindung an den Verein, Förderung des Austausches zwischen Jung und Alt) als auch schachlich für die Entwicklung unentbehrlich ist, wird jeder Einsatz eines Spielers U8 bis U18 in der TMM mit zwei Euro unterstützt.

WIE WIRD DIE FÖRDERUNG BEANTRAGT?

Die Förderung wird mittels eines eigenen Formulars beantragt.
Zu den jeweiligen Förderpunkten sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Zu Punkt 1: Liste mit gemeldeten SpielerInnen U8 – U18 zum Stichtag 01.01.2023
  • Zu Punkt 2: Liste mit Einsätzen der Jugendlichen mit Angabe von Liga und Spieldatum

Über die Gesamtsumme der Förderung ist ein Verwendungsnachweis für Jugendtraining im Original beizulegen.

Alle Dokumente müssen per Post an die Kassierin (Lerch Kornelia, Hörtnaglstr. 12/2 – 6020 Innsbruck) gesendet werden.

Spätest mögliche Einreichfrist: 29. Februar 2024 - Anträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden!

> AUSSCHREIBUNG JUGENDFÖRDERSYSTEM23_JAN_2024.pdf
> ANTRAG für JUGENDFÖRDERUNG23_JAN_24.docx zum Download
> ANTRAG für JUGENDFÖRDERUNG23_JAN_24.pdf zum Download


B. Schüler- und Jugendförderung der Tiroler Landesregierung
Förderrichtlinien für Schachvereine - Schachsport
Wo suche ich an:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Sport
Mag. Dieter Hofmann
Eduard-Wallnöffer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel.: ++43 (0)512/508-2397
Emailadresse: dieter.hofmann@tirol.gv.at
Tel. allgemein: ++43 (0)512/508-2392 oder 2393
Fax: ++43 (0)512/508-2395
Email: sport@tirol.gv.at
Homepage: www.tirol.gv.at/sport
Downloadseite für Ansuchenformularen:
http://www.tirol.gv.at/themen/sport/foerderung
Für die Abrechung von Förderungen im Rahmen der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel sind Formblätter nach den untenstehenden Mustern zu verwenden. Die Formulare können kopiert, dürfen aber nicht verkleinert werden - download der Formulare:
a) Vergütungsbescheinigung
b) Teilnehmerliste
c) Musterstatuten
d) Musterstatuten Erläuterungen
e) Kostenzusammenstellung
f) Letztempfängerliste


Wichtiger Hinweis:
Wir bitten alle Vereine, sich rechtzeitig bei der Sportabteilung über die neuen Richtlinien zu informieren. Viele Formulare wurden überarbeitet. Die Einreichfristen sind im Allgemeinen gleich geblieben. So müssen Ligavereine für ihre Förderung bis spätestens 28. Februar ansuchen. Die Jugendsportförderung muss bis spätestens 31.März erfolgen!

SPORTUNTERSUCHUNGEN:

BETRIFFT: SPORTUNTERSUCHUNGEN:
Wie bereits in diversen Medien kommuniziert startet Tirol in der kommenden Woche mit der schrittweisen Einführung der ELGA (= elektronische Gesundheitsakte). Als Landesinstitut und Teil der Tirol Kliniken, werden künftig auch Daten des ISAG (Institut für Sport- Alpinmedizin Gesundheitstourismus) automatisch auch in Ihrer ELGA gespeichert. In einem ersten Schritt handelt es sich um Labor- und Radiologie Daten.
Aufgrund diverser Diskussionen in der Vergangenheit rund um das Thema ELGA möchte wir klar festhalten, dass die ELGA keine Erfindung des ISAG, sondern eine Vorgabe des Bundesministeriums ist.
Es liegt auch in der EIGENVERANTWORTUNG eines jeden EINZELNEN sich über ELGA zu informieren und selbst zu entscheiden, was mit den Daten in welcher Form geschehen soll - siehe Schreiben anbei.
Denken Sie also daran, wenn Sie künftig  einen Untersuchungstermin am  ISAG wahrnehmen, dass gewisse medizinische Daten zusätzlich auch in IHRER elektronischen Gesundheitsakte gespeichert werden. Wenn Sie das nicht möchten informieren Sie sich vorab, welche Möglichkeiten Sie haben sich zu entscheiden und geben Sie ihre Entscheidung bei der Aufnahme am ISAG bekannt.
Alle Informationen zu ELGA finden Sie kompakt im angehängten Schreiben sowie ausführlich unter: https://www.elga.gv.at/index.html

Mag.(FH) Simon Haslinger
Ambulanzleitung
Tirol Kliniken GmbH - Institut für Sport-, Alpinmedizin und Gesundheitstourismus (ISAG)
Anichstrasse 35; A-6020 Innsbruck
T +43-512-504-23474
simon.haslinger@tirol-kliniken.at
Web: http://isag-sportmedizin.at


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