Seit 2013 wird die Jugendarbeit der Vereine vom Landesverband direkt gefördert, mit dem Ziel, dass jeder aktive Verein in den Genuss einer Unterstützung kommt. Auch für 2023 gibt es nun wieder diese Schüler- und Jugendförderung.
WELCHE FÖRDERUNGEN GIBT ES?
Wir brauchen eine große Basis an Schachspielern um auch entsprechend Talente zu entdecken. Deshalb gewährt der Landesverband dem Verein pro gemeldetem Spieler ( Stichtag: 01.01.2023) in den Klassen U8-U18 drei Euro im Jahr.
Die Förderung in diesem Punkt betrifft nur Jugendliche mit Stammspielerberechtigung für den beantragenden Verein und Jugendspieler mit Gastspielerberechtigung, welche eine Stammspielerberechtigung in einem anderen Bundesland haben.
- Wettkampfförderung - Einsatz in der TMM
Da die Einbindung in den Verein und der Einsatz in den Mannschaften sowohl eine soziale Komponente hat (Bindung an den Verein, Förderung des Austausches zwischen Jung und Alt) als auch schachlich für die Entwicklung unentbehrlich ist, wird jeder Einsatz eines Spielers U8 bis U18 in der TMM mit zwei Euro unterstützt.
WIE WIRD DIE FÖRDERUNG BEANTRAGT?
Die Förderung wird mittels eines eigenen Formulars beantragt.
Zu den jeweiligen Förderpunkten sind folgende Dokumente beizulegen:
- Zu Punkt 1: Liste mit gemeldeten SpielerInnen U8 – U18 zum Stichtag 01.01.2023
- Zu Punkt 2: Liste mit Einsätzen der Jugendlichen mit Angabe von Liga und Spieldatum
Über die Gesamtsumme der Förderung ist ein Verwendungsnachweis für Jugendtraining im Original beizulegen.
Alle Dokumente müssen per Post an die Kassierin (Lerch Kornelia, Hörtnaglstr. 12/2 – 6020 Innsbruck) gesendet werden.
Spätest mögliche Einreichfrist: 29. Februar 2024 - Anträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden!
> AUSSCHREIBUNG JUGENDFÖRDERSYSTEM23_JAN_2024.pdf
> ANTRAG für JUGENDFÖRDERUNG23_JAN_24.docx zum Download
> ANTRAG für JUGENDFÖRDERUNG23_JAN_24.pdf zum Download
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